Notariat Mag. Wilthoner

Testament - Erbvertrag

Testament / Erbvertrag

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, an wen das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich.

Ein Testament kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichtet werden. Um die strengen Formvorschriften zu erfüllen, muss das eigenhändige Testament mit seinem gesamten Text vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wird der Text des Testamentes nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von jemand anderem oder z.B per Computer geschrieben, so sind auch Zeugen notwendig. Es bedarf dreier Personen, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen und die diese letztwillige Anordnung jeweils mit einem Zusatz, der auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweist, unterschreiben. Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig.

Mit dem "letzten Willen" sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Notar. Gemeinsam können Sie ein Testament erstellen, das Ihrem Willen entspricht. Ihr Notar hilft nicht nur, alle Fragen zu beantworten, sondern auch, die richtigen Fragen zu stellen.

Vor der Erstbesprechung mit dem Notar sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Wen möchte ich nach meinem Tod berücksichtigen? (eigene Kinder, Stiefkinder, Lebensgefährten, ....)
  • Möchte ich schon vorab Dinge weitergeben? Beispielsweise ein Haus, eine Wohnung?
  • Wie sind meine Familienverhältnisse?
  • Möchte ich vielleicht einzelne Gegenstände an jemand Bestimmten weiter geben?

Jedes Testament, das bei ihm hinterlegt ist, muss der Notar im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registrieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihr letzter Wille im Todesfall bekannt wird.